Am 6. Juni 2025 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 272 Mio. € freigegeben – mit großer Wirkung für die Forschungsförderung von Mittelstand und Industrie.
Was bedeutet das konkret?
- Programme wie ZIM, IGF und INNOKOM können nach monatelangem Stillstand wieder Bewilligungen erteilen.
- Die vorläufige Haushaltsführung ist aufgehoben – eine große Erleichterung für Unternehmen, Institute und Mitarbeitende.
- Die Sommerpause spielt keine Rolle – die Fördermittel wirken bereits jetzt, obwohl der Bundeshaushalt 2025 noch beraten wird.
Durchführbarkeitsstudien - Neue Vorteile im Überblick:
Ab 1. Januar 2025 gelten verbesserte ZIM-Richtlinien:
- 35 % Personalkostenzuschuss für Aufträge an Dritte
- Erweiterte Markteinführungsförderung inkl. längerer Frist (18 statt 12 Monate)
- Höhere Förderobergrenzen
Warum das wichtig ist:
Es geht weiter! Viele Anträge lagen seit Jahresbeginn unbearbeitet – nun können sie endlich realisiert werden.
Außerdem: wirtschaftliche Sicherheit. Ohne Beschleunigung wäre nur das letzte Quartal für die Projektarbeit und Abrechnung übrig geblieben – mit großen Nachteilen für KMU.
Anreiz zur Etaterhöhung: Die AIF fordert langfristig 1 Mrd. € jährlich, aufgeteilt auf ZIM, IGF und INNOKOM.
Fazit:
Durch die Freigabe von bis zu 272 Mio. € Fördermitteln macht der Bundestag den Weg frei für neue Innovationsprojekte im Mittelstand. Für KMU und Forschungsinstitute heißt das: Chancen nutzen, Innovationen vorantreiben – und bereit sein für den nächsten FörderCall!
Jetzt aktiv werden!
Sie möchten wissen, wie Sie von der ZIM-Förderung profitieren können?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung förderfähiger Projekte, der Antragstellung und der strategischen Umsetzung.
Vereinbaren Sie hier online einen Termin oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.