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ZIM-Projekte werden wieder genehmigt

Am 6. Juni 2025 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 272 Mio. € freigegeben – mit großer Wirkung für die Forschungsförderung von Mittelstand und Industrie.

Was bedeutet das konkret?

Durchführbarkeitsstudien - Neue Vorteile im Überblick:

Ab 1. Januar 2025 gelten verbesserte ZIM-Richtlinien:

Warum das wichtig ist:

Es geht weiter! Viele Anträge lagen seit Jahresbeginn unbearbeitet – nun können sie endlich realisiert werden.

Außerdem: wirtschaftliche Sicherheit. Ohne Beschleunigung wäre nur das letzte Quartal für die Projektarbeit und Abrechnung übrig geblieben – mit großen Nachteilen für KMU.

Anreiz zur Etaterhöhung: Die AIF fordert langfristig 1 Mrd. € jährlich, aufgeteilt auf ZIM, IGF und INNOKOM.

Fazit:

Durch die Freigabe von bis zu 272 Mio. € Fördermitteln macht der Bundestag den Weg frei für neue Innovationsprojekte im Mittelstand. Für KMU und Forschungsinstitute heißt das: Chancen nutzen, Innovationen vorantreiben – und bereit sein für den nächsten FörderCall! 

Jetzt aktiv werden! 

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Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung förderfähiger Projekte, der Antragstellung und der strategischen Umsetzung. 

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Patrick Hiesinger

CEO

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