Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine neue Förderrichtlinie zur zivilen Sicherheitsforschung veröffentlicht. Diese bietet Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen eine einzigartige Gelegenheit, wegweisende Forschungsprojekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu realisieren.
In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, Zielgruppen und Vorteile – und zeigen, warum Sie jetzt aktiv werden sollten.
Was steckt hinter der neuen Förderrichtlinie?
Die zivile Sicherheitsforschung leistet einen zentralen Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und Konzepte, die unsere Gesellschaft sicherer machen. Im Rahmen des neuen EU-Arbeitsprogramms Horizont Europa – Cluster 3 „Civil Security for Society“ unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit der Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ deutsche Einrichtungen gezielt bei der Antragstellung auf EU-Ebene. Dabei kann eine Förderquote von bis zu 100 % der anfallenden Kosten erreicht werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem Aktivitäten, die zur Vorbereitung und Ausarbeitung von EU-Anträgen notwendig sind. Dazu zählen:
- Aufbau und Koordination europäischer Konsortien
- Vernetzung mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Anwenderpraxis
- Unterstützung durch erfahrene Akteure oder professionelle Dienstleister
- Reisen und Workshops zur Abstimmung mit Konsortialpartnern
- Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit auf europäischer Ebene
Wer ist Antragsberechtigt?
Die Förderrichtlinie spricht sowohl erfahrene Antragsteller an, die die Koordination eines EU-Projekts übernehmen wollen, als auch Neulinge in der europäischen Forschungslandschaft, die erste Schritte als Partner wagen möchten. Voraussetzung ist eine Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland. Besonders auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind angesprochen, da sie oft innovative Impulse in die Forschung einbringen
Förderhöhe und Rahmenbedingungen
- Fördervolumen: bis zu 100.000 Euro pro Projekt
- Laufzeit: bis zu zwölf Monate (für den ersten Stichtag: neun Monate)
- Finanzierung: bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben (bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben), für Unternehmen gilt eine anteilige Förderung unter Berücksichtigung der Beihilferegeln
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zusätzlich können CO₂-Kompensationskosten für Dienstreisen berücksichtigt werden.
Wichtige Frist:
- 13. Mai 2026: für EU-Arbeitsprogramm 2027
Fazit:
Die neue Förderrichtlinie des BMFTR eröffnet enorme Chancen für innovative Projekte in der zivilen Sicherheitsforschung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um mit Ihren Ideen aktiv zur Lösung aktueller Herausforderungen beizutragen. Ob Cybersicherheit, Schutz kritischer Infrastruktur oder neue Technologien – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu handeln. Gemeinsam können wir die Sicherheit der Zivilgesellschaft nachhaltig stärken.
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