Für Unternehmen, die 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, bietet sich jetzt die letzte Gelegenheit, die steuerliche Forschungsförderung für dieses Jahr zu beantragen.
Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden – was bedeutet: Der Antrag für das Jahr 2021 muss bis spätestens 31. Dezember 2025 eingereicht werden.
Warum ist der Zeitpunkt jetzt entscheidend?
- Die Antragsbearbeitung durch die Bescheinigungsstelle kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Ohne rechtzeitige Antragstellung entfällt der Anspruch auf die Förderung.
- Unternehmen, die jetzt nicht aktiv werden, riskieren den vollständigen Verlust dieses erheblichen Förderpotenzials.
Wie NGE unterstützt:
Als Partner für innovationsgetriebene Förderstrategien analysieren wir Ihre F&E-Aktivitäten auf Förderfähigkeit, strukturieren die Projektdokumentation, erstellen die technischen Anträge und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Einreichung bei der Bescheinigungsstelle bis zur Auszahlung.
Unsere Expertise sichert Ihnen den Zugang zu bis zu 35 % (KMU) bzw. 25 % (Großunternehmen) steuerfreier Forschungszulage – effizient, zielgerichtet und ohne unnötigen Aufwand.
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