NGE - Ratgeber

Die steuerliche Forschungszulage: Ein Förderinstrument zur Stärkung von Innovation und Wettbewerb

Inhaltsverzeichnis

Alles Wichtige auf einem Blick

Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz vom 28.03.2024

Das Wachstumschancengesetz hat wesentliche Änderungen für die steuerliche Forschungszulage eingeführt.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage:
    Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wurde um 250 Prozent erhöht und beträgt nun jährlich zehn Millionen Euro.
  • Erhöhung des Fördersatzes für KMUs:
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) können nun einen erhöhten Fördersatz von 35 Prozent in Anspruch nehmen.
  • Förderfähigkeit von Entwicklungsaufträgen:
    Entwicklungsaufträge werden zukünftig mit 70 Prozent des Entgelts als förderfähig anerkannt.
  • Pauschale für Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern:
    Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
  • Berücksichtigung von Wertminderungen:
    Erstmals werden anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter in die Berechnung der Forschungszulage einbezogen.
  • Herabsetzung der Steuervorauszahlungen:
    Auf Antrag ist eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um die festgesetzte Forschungszulage möglich, jedoch höchstens auf 0 Euro.


Mit diesen Maßnahmen wird die Forschungszulage als Standard in der Breitenförderung etabliert. Selbst Unternehmen in Verlustphasen, einschließlich Start-ups mit Anlaufverlusten, können von der Förderung profitieren, da die Ansprüche erstattet werden. Dies macht die Forschungszulage besonders attraktiv für junge Unternehmen.

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung, die speziell für Unternehmen und Start-ups entwickelt wurde. Mit dieser Förderung können große Unternehmen bis zu 25% und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) sogar bis zu 35% der zulagenfähigen Kosten ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte erstattet bekommen.
Seit ihrer Einführung Anfang 2020 durch das Forschungszulagengesetz hat die Bundesregierung das Ziel verfolgt, den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Deshalb ist die Forschungszulage ausdrücklich als Breitenförderung konzipiert, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll.

Zulagenberechtigt sind...

… grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Besteuerung befreit sind. Das schließt Unternehmen und Start-ups jeglicher Größe ein.
Ob tatsächlich Körperschaftssteuer gezahlt wird, spielt dabei keine Rolle; es kommt lediglich auf die Steuerpflicht an. Auch die Zugehörigkeit zu einer Hightechbranche oder einem klassischen Wirtschaftssektor beeinflusst die Berechtigung nicht – die Forschungszulage ist für alle da.

Voraussetzung für die Förderung

Die Durchführung eines Projekts, das einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:

Diese Projekte können sowohl disruptive Innovationen umfassen, die Märkte völlig verändern, als auch wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch zahlreiche Projekte, die sich zwischen diesen Extremen bewegen, sind förderfähig.

Starten. Egal wann.

Unternehmen können ihre Projekte starten, wann sie möchten, ohne vorab einen Förderantrag stellen oder auf dessen Bewilligung warten zu müssen. Die sogenannte FuE-Bescheinigung als Grundlage für die Zulage kann vor Beginn, während oder nach Abschluss des Projekts beantragt werden. Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, ihre Projektplanung unabhängig und effizient zu gestalten.

Wer wird gefördert?

1. Start-Ups

Start-ups profitieren besonders von der Forschungszulage, da sie häufig bei anderen Förderprogrammen ausgeschlossen sind. Diese Programme setzen oft voraus, dass das Unternehmen bereits etabliert ist und kontinuierlichen Umsatz erzielt. Doch gerade in der Gründungsphase müssen viele Aufgaben schnell erledigt werden: Finanzierung sichern, neue Mitarbeiter einstellen und das Produkt entwickeln. Da bleibt oft keine Zeit für langwierige Förderanträge und Wartezeiten auf Bewilligungen.

Die Forschungszulage bietet hier eine ideale Lösung:

2. Mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen können ebenfalls von der Flexibilität der Forschungszulage profitieren. Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen, bei denen die Projektdurchführung erst nach Bewilligung beginnen darf, ermöglicht die Forschungszulage eine sofortige Umsetzung:

3. Mitunternehmerschaften und Einzelunternehmer

Für Mitunternehmer und Einzelunternehmer bietet die Forschungszulage spezielle Regelungen:

4. Großunternehmen

Großunternehmen stehen häufig vor Herausforderungen bei technologieoffenen Förderprogrammen. Die Forschungszulage bietet hier neue Möglichkeiten:

5. Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Forschungszulage ausgeschlossen. Die Kriterien hierfür sind in Artikel 2 Nr. 18 der AGVO festgelegt:

Welche Projektarten werden gefördert?

Die Forschungszulage unterstützt eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die in verschiedene Kategorien fallen. Diese breite Förderfähigkeit ermöglicht es Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und mit diversen Forschungsschwerpunkten, von der Zulage zu profitieren.

Anforderungen an förderfähige
Projekte

  • Projektbeschreibung: Eine klare und detaillierte Beschreibung des Projekts, einschließlich der Ziele, Methoden und erwarteten Ergebnisse.
  • Zuordnung zu den Kategorien: Das Projekt muss eindeutig einer der oben genannten Kategorien (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung) zugeordnet werden können.
  • Innovationshöhe: Während für die steuerliche Forschungsförderung die Anforderungen an die Innovationshöhe geringer sind als bei Zuschussförderungen, muss das Projekt dennoch eine gewisse Neuheit und Originalität aufweisen.
  • Dokumentation und Nachweis: Detaillierte Aufzeichnungen und Berichte, die den Fortschritt und die Ergebnisse des Projekts dokumentieren und nachweisen, sind erforderlich, um die Förderfähigkeit zu belegen.
Mit diesen förderfähigen Projektarten bietet die Forschungszulage eine breite Unterstützung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren möchten.
Dies trägt zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland bei und ermöglicht es Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung zu steigern.

Welche Beträge werden gefördert?

Maximale Förderbeträge

Förderfähige Kostenarten

Förderfähige Beträge im Detail

Personalkosten

Eigenleistungen von Einzelunternehmern

Auftragsforschung

De-minimis-Beihilfe

Vorteile der Steuerlichen Forschungszulage

Breite Zugänglichkeit

  • Für alle Unternehmensgrößen: Die Forschungszulage steht kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung. Start-ups profitieren besonders von der Möglichkeit, Förderungen auch nachträglich zu beantragen.
  • Branchenunabhängig: Es spielt keine Rolle, ob ein Unternehmen zur Hightech-Branche oder einem klassischen Wirtschaftssektor gehört – die Forschungszulage ist für alle offen.

Finanzielle Unterstützung

  • Hohe Fördersätze: Große Unternehmen erhalten 25% der förderfähigen Kosten erstattet, KMU sogar 35% (ab 2024). Auftragsforschung wird mit bis zu 24,5% der Kosten gefördert.
  • Maximale Förderung: Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt ab 2024 zehn Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr, was zu einer Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro für KMU führen kann.

Rückwirkende Erstattung

  • Seit 2020: Unternehmen können rückwirkend für Projekte, die ab 2020 durchgeführt wurden, eine Förderung beantragen. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Planung der FuE-Aktivitäten.

Flexibilität

  • Keine Vorabgenehmigung erforderlich: Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen muss kein Förderantrag vor Projektbeginn gestellt und bewilligt werden. Dies ermöglicht einen sofortigen Projektstart.
  • Beantragung vor, während oder nach dem Projekt: Unternehmen haben die Freiheit, die FuE-Bescheinigung zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beantragen, was die Projektplanung erleichtert.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Die Handhabung der Forschungszulage ist unkomplizierter als bei vielen klassischen Förderprogrammen.

Attraktivität für Start-ups und Unternehmen in Verlustphasen

  • Erstattung bei Verlusten: Selbst wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt, kann die Forschungszulage erstattet werden, was besonders für Start-ups in der Anfangsphase von Vorteil ist.
  • Keine Umsatzanforderungen: Unternehmen müssen keine bestimmten Umsatzkriterien erfüllen, um förderberechtigt zu sein.

Planungssicherheit

  • Langfristige Förderung: Die Möglichkeit, über mehrere Jahre hinweg Förderungen zu erhalten, bietet Unternehmen eine verlässliche Grundlage für langfristige FuE-Investitionen.
  • Klar definierte Kriterien: Die Förderkriterien sind transparent und klar definiert, was die Antragstellung erleichtert und die Planungssicherheit erhöht.

Förderung von Kooperationen

  • Kooperationsprojekte: Die Bemessungsgrundlage gilt für jeden Anspruchsberechtigten in Kooperationsprojekten, was die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen und Forschungseinrichtungen fördert.
  • Einbindung externer Partner: Externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge sind förderfähig, was die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungszentren und anderen Unternehmen unterstützt.

Wirtschaftliche Stärkung

  • Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland: Durch die umfassende Förderung von FuE-Aktivitäten trägt die Forschungszulage dazu bei, Deutschland als Innovationsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen.

Das Antragsverfahren

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Jede Stufe hat ihre spezifischen Anforderungen und Schwerpunkte, die im Folgenden erläutert werden.

Stufe 1: Technischer Projektantrag

In der ersten Stufe muss ein technischer Projektantrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage eingereicht werden. Die Hauptaufgabe der Bescheinigungsstelle besteht darin zu prüfen, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
  • Neuartig: Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Schöpferisch: Das Projekt muss originär sein.
    Systematisch: Es muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
  • Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten im Bezug auf das Endergebnis bestehen.
  • Übertragbar und/oder Reproduzierbar: Es sollten Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein.

Wird das Projekt als förderfähig anerkannt, erhalten Sie eine Bescheinigung, die auch direkt an das zuständige Finanzamt weitergeleitet wird. Damit haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Stufe 2: Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

In der zweiten Stufe geht es darum, die angefallenen Projektkosten geltend zu machen. Diese Kosten werden jährlich mit der Steuererklärung, auch rückwirkend, gegenüber dem Finanzamt angegeben.

Wichtige Punkte hierbei sind:
  • Dokumentation: Die förderfähigen Kosten müssen exakt ermittelt und dokumentiert werden.
  • Anrechnung: Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer berücksichtigt.
  • Erstattung: Übersteigt die festgesetzte Forschungszulage die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, wird der übersteigende Betrag erstattet.

Voraussetzungen für förderfähige Vorhaben

Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Planmäßigkeit: Das Vorhaben muss klar definierte Aufgaben und Ziele enthalten, die durch einen Arbeitsplan, Ressourcenplanung und Meilensteine unterstützt werden.
  • Technische Risiken: Es müssen technische Herausforderungen bestehen, die die Umsetzung des Vorhabens gefährden und zum Scheitern führen können.
  • Neuartigkeit: Das Projekt muss darauf abzielen, neue Erkenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen oder vorhandene Erkenntnisse in neuer Weise zu nutzen.

Umfang der Antragstellung

Der Antrag umfasst sowohl kaufmännische Daten als auch den technischen Projektteil.

Wichtige Aspekte hierbei sind:

  • Kaufmännische Daten: Erfassen Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen.
  • Technischer Projektteil: Beantworten Sie vier zentrale Fragen mit jeweils 500 bis 1.500 Zeichen. Insgesamt dürfen maximal 4.000 Zeichen verwendet werden.

Die Fragen zielen darauf ab, Außenstehenden klar und prägnant zu vermitteln, dass es sich um ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben handelt. Eine präzise und durchdachte Darstellung ist hierbei entscheidend.

Externe Unterstützung durch NGE

Die externe Unterstützung durch NGE bei der Beantragung der Forschungszulage ist darauf ausgelegt, Unternehmen umfassend zu beraten und zu begleiten, um den Prozess so reibungslos und erfolgreich wie möglich zu gestalten.

Hier ist ein Überblick über die typischen Schritte, die wir in Zusammenarbeit mit Ihnen durchlaufen:

Patrick Hiesinger

CEO

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