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Steuerliche Forschungszulage: Wichtige Neuerungen ab
1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die steuerliche Forschungszulage deutlich attraktiver. Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) erweitert, um innovative Unternehmen noch stärker zu unterstützen. Diese Anpassungen schaffen neue Potenziale zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit.


Was ändert sich konkret?

Für alle laufenden und neuen FuE Projekte:

Exklusiv für neue FuE-Projekte ab 2026:

Das bedeutet: Unternehmen mit laufenden Projekten profitieren bereits ab 2026 von den höheren Fördersätzen und Stundensätzen. Der neue Gemeinkostenzuschlag gilt dagegen ausschließlich für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 starten.


Rückwirkende Förderung nutzen:

Ein wesentlicher Vorteil der steuerlichen Forschungszulage ist die Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen. Haben Sie seit 2021 FuE-Projekte durchgeführt? Dann können Sie sich diese wertvolle Förderung noch sichern.

Wichtige Frist:

Um Fördermittel für Projekte aus dem Jahr 2021 nicht zu verlieren, muss der entsprechende Antrag bis spätestens Ende dieses Jahres eingereicht werden.

Wie NGE unterstützt:

NGE begleitet Sie effizient und professionell durch den gesamten Prozess – von der initialen Projektidee über die präzise Abgrenzung, Antragstellung und Dokumentation bis zur finalen Auszahlung. Wir stellen sicher, dass Sie alle Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen.

Sichern Sie sich Ihre Forschungsförderung und stärken Sie Ihre Innovationskraft. 

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Patrick Hiesinger

CEO

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